04. Juni 2021

Ab September 2021: Fortsetzung der Ausphasung von Lichtquellen

Ab 1. September 2021 werden die bisherigen europäischen, produktbezogenen Ökodesign-Richtlinien durch die neue EU-Produktverordnung für Lichtquellen und Betriebsgeräte (2019/2020/EU) aufgehoben. Lampen und Lichtquellen sind verschärften Energieeffizienzregelungen unterworfen. Für Hersteller sind insbesondere die gestiegenen Anforderungen der überarbeiteten Ökodesign-Richtlinie, das neue Energielabel und der verkürzte Prüfzeitraum für Lichtquellen relevant.

Licht.de hat gemeinsam mit dem ZVEH und Lightcycle eine Kurzinformation erstellt, die Unternehmen dabei unterstützen soll, sich auf Fragen ihrer Kunden vorzubereiten. [Bild: lightcycle Retourlogistik und Service GmbH/ Licht.de /ZVEH]

Die Neufassung (EU) 2019/2020 der Ökodesign-Richtlinie und die delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Lichtquellen treten ab dem 1. September 2021 in Kraft. Bisher gelten innerhalb der Europäischen Union zahlreiche Regelungen und Verordnungen für Leuchtmittel. Das bestehende Regelwerk wurde nun grundlegend überarbeitet.



Daraus folgt die Fortsetzung der Ausphasung von weiteren Lampen, die in zwei Etappen erfolgt. Wichtige Stichtage sind dabei der 1. September 2021 und 2023. Bereits am 25. Dezember 2019 endete die Kennzeichnungspflicht für umgebende Produkte wie beispielsweise Leuchten. Bei der Planung von neuen Beleuchtungsanlagen ist den elektrohandwerklichen Betrieben zu empfehlen, die Auswirkungen der neuen Energieeffizienzanforderungen bereits zu berücksichtigen.

Ausphasung für Energiesparlampen und Halogenlampen
Ab dem 1. September 2021 dürfen Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät (z. B. mit Sockel E14 oder E27), sogenannte Energiesparlampen, nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Gleiches gilt für lineare Halogenlampen mit Sockel R7s > 2.700lm (entspricht etwa 140W) und Niedervolt- Halogenlampen (z. B. mit Sockel GU4, GU 5.3). Zwei Jahre später zum 1. September 2023 entfallen auch lineare T8-Leuchtstofflampen (z. B. 600mm/18W, 1200mm/36W, 1500mm/58W) und die meisten Typen der heute noch erlaubten Halogenlampen (z. B. mit Sockel G9, G4 und GY6,35).

Neue Verordnungen für die Ökodesign-Richtlinie
Die Verordnung 244/2009/EG aus dem Jahr 2010 besiegelte aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Energieeffizienz das Ende der klassischen Glühlampe im Haushalt. Außerdem befasst sich die Verordnung mit den Anforderungen an Nicht-Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht, wie beispielsweise der Bürobeleuchtung. Die nachhaltige Gestaltung von LED-Lampen regelt im Detail die Verordnung (EU) 1194/2012. Die Europäische Kommission hat diese Verordnungen nun verankert und in der neuen Ökodesign-Richtlinie (EU) 2019/2020 zusammengeführt.

Die neue Ökodesign-Richtlinie berücksichtigt erstmals alle maßgeblichen Beleuchtungstechnologien und stellt neue Mindestanforderungen an die Energieeffizienz. Artikel 2 der Verordnung definiert Lichtquellen als elektrisch betriebene Produkte, die dafür bestimmt sind, Licht mit bestimmten optischen Eigenschaften zu verbreiten. Die Neuregelung vereinfacht die Berechnungsmethode für die Einteilung in die sieben Energieeffizienzklassen. Maßgebliche Kenngröße ist die Lichtausbeute in Lumen pro Watt (lm/W).

Verkürzter Prüfzeitraum für Lichtquellen
Für Hersteller sind u. a. die Neuregelung der Dauerprüfung relevant. Sie legt fest, dass zehn Exemplare eines Modells in 1200 vollständigen Zyklen getestet werden. Jeder Schaltzyklus besteht aus 150 Minuten Volllastbetrieb, gefolgt von einer 30-minütigen Pause. Nach der Gesamtprüfzeit von 3.600 Stunden wird der Lichtstrom aller nicht ausgefallenen Exemplare gemessen und der Lichtstromerhaltungsfaktor berechnet. Die bisher gültigen Regelungen sehen eine Dauerprüfung über 6.000 Betriebsstunden vor, nach der die Lichtquellen mindestens noch 80% des Anfangslichtstroms verbreiten müssen. Durch die Neuregelung wird der Prüfzeitraum also deutlich verkürzt. Nach dem Dauertest müssen allerdings zukünftig neun der zehn Lichtquellen betriebsbereit sein. Bisher reichen acht funktionsbereite Exemplare aus.

Entsorgung von ausgedienten Leuchtmitteln
Im Gegensatz zu Halogenlampen fallen Energiesparlampen, LED-Lampen (u. a. auch LED- Filament-Lampen) sowie Leuchtstoffröhren oder Hochdruckentladungslampen unter das ElektroG und müssen, wie gesetzlich vorgeschrieben, separat entsorgt werden. Der Entsorgungspflichtige (z. B. der vom Letztbesitzer zur Entsorgung beauftragte E-Handwerker) hat die Altgeräte oder deren Bauteile wiederzuverwenden oder nach §11 zu behandeln und nach §12 zu entsorgen sowie die Kosten der Entsorgung zu tragen.
Lightcycle, Deutschlands führendem Rücknahmesystem für Beleuchtung und ElektroG-Services ist für den Entsorgungspflichtigen Partner für die gesetzeskonforme Abwicklung der Entsorgung und übernimmt den kompletten Entsorgungsvorgang.




 
 

Aktuelle JobAnzeigen

Seit 2002 vermittelt on-light JOBS - ON-LIGHT-jobs.com - Das Jobportal im Lighting Business!

Aktuelle Branchennews

The Orac Experience - Die Kunst der Atmosphärengestaltung

Orac Decor hat in Barcelona seinen ersten...

BWF Profiles nutzt PLEXIGLAS proTerra M5 für hochwertige Leuchtenoptiken

BWF Profiles fertigt Optik für eine Konzeptstudie...

BASF Montevideo - Dem Sonnenlicht nachempfunden

Tridonic liefert intelligente Lichtsteuerung für...

VfL Wolfsburg und TRILUX - Postpandemisches Acrylglas-Recycling

Seit 2012 besteht die Partnerschaft zwischen dem...

Die Hamburgische Staatsoper saniert ihre Saalbeleuchtung mit ERCO

Nachhaltig in neuem Glanz - Bei der Sanierung der...

BOIS DE CRISTAL - Ein modulares Leuchtenkonzept von Lasvit

Der renommierte tschechische Glashersteller...

Lichtarchitekturen für Natur und Garten

Die Artemide-Outdoor-Kollektion 2024 - Wenn im...

QUADRATUBE von Sammode - Innovation trifft Tradition

Sammode präsentierte im Rahmen der Milan Design...

Jubiläumseditionen zum 150. Geburtstag von Louis Poulsen

Das 1874 gegründete Unternehmen zelebriert im...

Mean Well NFC LED-Treiber mit kompakten Abmessungen

Der Distributor Schukat nimmt die Mean Well...

Lichtumrüstung mit wenigen Handgriffen

Von einer energieintensiven, schummrigen...

Produkt des Monats

Anzeige

Produkt des Monats
April 2024

WALL 28 – Ein Licht für die Wand



Projekt des Monats

Anzeige

Projekt des Monats
April 2024

FREE CITY FREISTADT - Zukunftsweisende Homebase



Im Portrait

Im Portrait

Klares Design mit Innovation vereint



Newsletter

 

 

ON-LIGHT | Licht im Netz®  —  Moritz-Walther-Weg 3  —  D-67365 Schwegenheim  —  info(at)on-light.de  —  www.on-light.de