In Wohn- und Arbeitsräumen bestehen Anforderungen an das Tageslicht. Diese ergeben sich aus dem Baurecht sowie – soweit Arbeitsräume in Arbeitsstätten betroffen sind – auch aus dem Arbeitsstättenrecht. Daneben enthält die europäische Tageslichtnorm DIN EN 17037:2022-5 Kriterien zum Tageslicht in Gebäuden und die nationale Norm DIN 5034-1:2021-8 beinhaltet eine Mindestanforderung hinsichtlich der Helligkeit in Wohnräumen.
Für Planer*innen ist die Rechtslage bezogen auf die von ihnen zu planenden Qualitäten der Tageslichtbeleuchtung damit unübersichtlich. Hinzu kommt, dass es Zusammenhänge zwischen der Einhaltung der nach der Bauordnung zwischen Gebäuden einzuhaltenden Abstandsflächen und einem gegebenenfalls zu führenden Nachweis zum Tageslicht gibt.
Die Bestimmung der hinsichtlich der Innenraumbeleuchtung mit Tageslicht bestehenden allgemein anerkannten Regeln der Technik ist aufgrund der Vielfalt unterschiedlicher Kriterien und Empfehlungen ebenfalls nicht einfach. Die LiTG-Publikation 53 bietet den Tageslicht Planenden dazu Orientierung. Die Schrift gliedert sich in zwei Hauptabschnitte. Zuerst werden die in Bauordnungsrecht, Arbeitsstättenrecht und Normen bestehenden Regelungen zur Innenraumbeleuchtung mit Tageslicht betrachtet.
Im zweiten Abschnitt geht es um die Planungsziele und um die Pflichten des Planers. Dieser zweite Teil ist nach den Aspekten zur Tageslichtbeleuchtung gegliedert in Abschnitte zum Tageslichtniveau, zur Sichtverbindung nach außen, zur Besonnungsdauer und zum Blendschutz. Defizite und Inkonsistenzen der staatlichen Regelsetzung zum Tageslicht werden herausgearbeitet. Ungeeignete Kriterien und Maßzahlen zum Tageslicht sind in Fachkreisen schon seit vielen Jahren ein Stein des Anstoßes. Bisherige Hinweise hierzu, die beispielsweise aus dem Normenausschuss NA 058-00-06 AA: Innenraumbeleuchtung mit Tageslicht heraus erfolgten, blieben ohne sichtbare Ergebnisse.
Die 23-seitige Schrift richtet sich nicht nur an Planende, sondern auch an für die staatliche Regelsetzung im Bereich der Tageslichtnutzung in Gebäuden Zuständigen. Hierdurch könnte die Schrift zur Behebung der benannten Defizite staatlicher Regelsetzung beitragen.
Die 23 Seiten starke Schrift steht auf der Website der LiTG zum kostenlosen Download bereit.
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