31. Januar 2023

Einfache LED-Alternative zu Kompakt-Leuchtstofflampen

Ab dem 25. Februar 2023 dürfen Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) in der EU nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Für Kunden ist es daher wichtig, sich jetzt für eine umweltfreundlichere Alternative zu entscheiden und sich schnell um Ersatz zu bemühen. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken und gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren, hat die EU-Kommission beschlossen, in diesem Jahr quecksilberhaltige und ineffiziente Lampen EU-weit zu verbieten. Von diesem Verbot sind insbesondere Leuchtstofflampen betroffen.

Beleuchtungsmöglichkeiten für Büroräume: Anwendungsbeispiel zum Austausch von T5-Leuchtstofflampen-Beleuchtung [Bild: Ledvance GmbH]

Alternative Beleuchtungsmöglichkeiten für Schul-/Ausbildungsräume: Anwendungsbeispiel zum Austausch von T8-Leuchtstofflampen-Beleuchtung [Bild: Ledvance GmbH]

Beleuchtungsmöglichkeiten für kleine Geschäfte: Anwendungsbeispiel zum Austausch von CFLni-Leuchtstofflampen-Beleuchtung [Bild: Ledvance GmbH]

Infolge des Verbots werden die verbleibenden Bestände an Kompaktleuchtstofflampen schnell abverkauft sein, so dass Ersatz schwer zu finden sein wird. Um für diesen Fall gewappnet zu sein, sollten sich die Kunden nach Alternativen umsehen – vorzugsweise nach umweltfreundlicheren, und zwar lieber früher als später. Als Vollsortimenter für professionelle Beleuchtungsprodukte bietet LEDVANCE verschiedene Möglichkeiten für den Umstieg von diesen gängigen Lampen auf energiesparende und zukunftssichere Lösungen.



Für Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel an KVG oder kompatiblen EVG stehen LED-Lampenalternativen zur Verfügung, die eine durchschnittliche Lebensdauer von bis zu 30.000 Stunden und einen geringen Energieverbrauch bieten. Kommt keine dieser LED-Lampen in Frage oder werden neue Installationen benötigt, zum Beispiel für neue Projekte in Büros, öffentlichen Gebäuden oder im Gastgewerbe, bietet LEDVANCE eine breite Palette innovativer LED-Leuchten für zahlreiche Anwendungsgebiete.

Aufgrund der Ökodesign-Verordnung 2019/2020 der EU-Kommission (Single Lighting Regulation SLR) und der überarbeiteten EU-ROHS-RICHTLINIE 2011/65/EU mit weiteren Einschränkungen der Ausnahmen für die Verwendung von Quecksilber in Leuchtmitteln dürfen in diesem Jahr mehrere Beleuchtungsprodukte in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab dem 25. Februar 2023 gilt dies für runde T5-Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni). Lineare T5- und T8-Leuchtstofflampen folgen ab dem 25. August, Halogenlampen (G4, GY6.35, G9) am 1. September.




 
 

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