12. Dezember 2022

Der Countdown läuft: Das Ende der Kompaktleuchtstofflampe zum 25. Februar 2023

Zum 25. Februar 2023 verbannt die EU Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät. T8- und T5-Leuchtsofflampen dürfen ab dem 25. Februar 2023 in Europa nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, da jetzt auch die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment) greift.

licht.de, ZVEH und Lightcycle zeigen in der Grafik den Zeitplan mit den jeweiligen Stichtagen [Bild: lightcycle Retourlogistik und Service GmbH/ Licht.de /ZVEH]

Im Frühjahr 2022 hat die EU-Kommission bereits die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU neu geregelt und damit wurde das vorzeitige Aus für Leuchtstofflampen in 2023 beschlossen. Betroffen sind die Anwender*innen von Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstoffröhren (kreisförmige T5- sowie lineare T5- und T8-Lampen). Die Ausphasung weiterer Lampen steht nun ab Anfang nächsten Jahres bevor.



Zum 25. Februar sind es die Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) und Leuchtstofflampen in Ringform (T5 und T9). Zum 25. August 2023 werden die T5- und T8-Leuchtstofflampen und zum 1. September die Halogen-Pins (G4, GY6.35, G9) nicht mehr hergestellt.

Umgang mit Lagerbeständen
Leuchtmittel müssen nicht zwangsläufig ausgetauscht und bereits erworbene Lampen dürfen auch noch in Betrieb genommen werden. E-Handwerksbetriebe und Händler dürfen ihre Lagerbestände an Lampen noch abverkaufen und installieren. Sie sollten sich jedoch auf die Veränderungen einstellen, zum Beispiel bei der Planung von Anlagen. Von Herstellern und Importeuren ist zu beachten, dass sie keine weiteren Lampen, die die Mindesteffizienzkriterien nicht erfüllen, nach dem Stichtag in der EU in Verkehr bringen dürfen.

Ausgediente Leuchtstofflampen zur Sammelstelle

Im Gegensatz zu Halogenlampen fallen Energiesparlampen, LED-Lampen (u. a. auch LED- Filament-Lampen) sowie Leuchtstoffröhren oder Hochdruckentladungslampen unter das ElektroG und müssen, wie gesetzlich vorgeschrieben, separat entsorgt werden. Unter www.sammelstellensuche.de sind mit der Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes Sammelstellen für die kostenlose Abgabe von kleinen und großen Mengen Altlampen zu finden.




 
 

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