Grundlage sind zwei Verordnungen aus Brüssel: Die Ökodesign-Verordnung verbannt Lampen, die zu viel Strom verbrauchen. Für Leuchtstofflampen greift die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment), weil sie sehr geringe Mengen Quecksilber enthalten.cle
Verlässlicher Ersatz zu Leuchtstofflampen
LED-Retrofitlampen kommen als direkter Ersatz für Kompaktleuchtstofflampen infrage und auch für Leuchtstoffröhren, die an einem konventionellen Vorschaltgerät (KVG) oder einem kompatiblen elektronischen Vorschaltgerät (EVG) betrieben werden. Der Handel bietet dafür eine breite Palette von LED-Lampen in verschiedenen Wattagen, Lichtfarben und Qualitäten. Andernfalls ist ein fachgerechter Umbau der Leuchte nötig.
„Ob sich ein Umbau lohnt, muss im Einzelfall entschieden werden. Denn die Kosten für eine Umrüstung fallen unterschiedlich aus und sind abhängig davon, um was für eine Leuchte es sich handelt“, erklärt Herr Dr. Waldorf, Lichtexperte und Geschäftsführer von licht.de. „Mein Tipp: Fotografieren Sie Leuchte, Fassung sowie Typenschild und wenden Sie sich an einen Elektroinstallateur oder ein Lichtfachgeschäft. Nach der Beratung und gegebenenfalls einem Kostenvoranschlag können Sie sich entscheiden, ob die Leuchte umgerüstet werden soll oder eine neue angeschafft wird.“
Darauf sollte bei neuer Beleuchtung geachtet werden
Eine neue Leuchte sollte möglichst effizient betrieben werden. Aber Achtung: Die Energieeffizienzklasse der in einer Leuchte eingesetzten Lichtquelle ist nicht mit der Effizienz (in Lumen/Watt) der Leuchte gleichzusetzen. Sie wird durch die Geometrie, Abdeckungen, Lampenschirme oder Reflektoren der Leuchte bestimmt, die zum jeweiligen Einsatzzweck, zu der Umgebung und Möblierung passen sollte. „Ebenfalls wichtig ist eine gute Lichtqualität, die der Sehaufgabe angemessen ist. Denn zu wenig Licht strengt die Augen an und ermüdet. Zu viel Licht kann jedoch blenden und stören“, beschreibt Waldorf.
Ausgediente Leuchtstofflampen zur Sammelstelle
Im Gegensatz zu Halogenlampen fallen Energiesparlampen, LED-Lampen (u. a. auch LED- Filament-Lampen) sowie Leuchtstoffröhren oder Hochdruckentladungslampen unter das ElektroG und müssen, wie gesetzlich vorgeschrieben, separat entsorgt werden. Unter www.sammelstellensuche.de sind mit der Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes Sammelstellen für die kostenlose Abgabe von kleinen und großen Mengen Altlampen zu finden.
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