Lichtquellen und separate Betriebsgeräte müssen die in der Verordnung festgelegten neuen Anforderungen bezüglich der Mindesteffizienz sowie auch bestimmte Funktions- und Informationsanforderungen hierzu erfüllen. Darunter fallen beispielsweise Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät, die sogenannten Energiesparlampen. Ab 1. September 2023 entfallen T8-Lampen in den Größen 600, 1.200 und 1.500 Millimeter sowie Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4, GY6.35.
Zudem erhalten die Energieverbrauchsetiketten von Lichtquellen eine neue Skala von A bis G. Sie werden ab 1. September 2021 im Handel zu sehen sein. Bereits ab dem 25. Dezember 2019 erlosch die Pflicht zur Kennzeichnung von Leuchten für Hersteller und Lieferanten (2012/874/EU, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 entfallen). Hersteller und Importeure stehen hier in der Verantwortung, nicht jedoch der Handel und die Endverbraucher.
Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.
Glamox, ein weltweit führender Anbieter von...
Kostenlose Ausschreibungsvorlage fasst technische...
Auf der MUTEC 2026 präsentiert Zumtobel unter dem...
Analyse der Oxford-Universität zeigt, dass 74...
Tradition auf eine neue Stufe heben: Deutschlands...
Licht als Orientierung, Atmosphäre und...
Faster. Safer. Smarter – Mit der X-Range hat...
Von der Fabrik in Poole ins Museum: die Mathmos...
Intelligente Sensorik von STEINEL ermöglicht in...
Definierte Mindestanforderung für entfernt...
Neue fortschrittliche Möglichkeiten für die...
Leuchtenfamilie verbindet hygienisches Design,...