Die DIN EN 1838 wurde komplett überarbeitet und noch stärker an gesamteuropäische Anforderungen angepasst. „Die aktuelle Norm wurde trotz Kontroversen verabschiedet, um die gewünschte Mitgeltung mit der zwischenzeitlich erschienenen DIN EN 50172 VDE 0108-100:2024-10 ‚Sicherheitsbeleuchtungsanlagen‘ sicherzustellen“, erklärt Marco Köhler, Experte im DIN-Normungsausschuss NA058-00-16AA Notbeleuchtung.
In der um ein Drittel umfangreicheren aktuellen Fassung der Norm findet der Anwender diverse Neuerungen aber auch zahlreiche Neuformulierungen mit komplexen Beispielen und Klarstellungen. Der individuellen Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung wird als Grundlage aller projektspezifischen Festlegungen ein wesentlich höherer Stellenwert beigemessen. Neben einer kompletten Neugliederung wurden Begrifflichkeiten auf Basis der DIN EN 12665:2024-10 „Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung“ neu formuliert, einige neue ergänzt und ausführlich mit Beispielen beschrieben. Als Beispiele werden Aktivierungszeit und Systembetriebsdauer genannt.
„Unsicherheit für den Anwender schafft der beschriebene Wartungsfaktor in Anlehnung an die DIN EN 12665, wo er in etwa gleichlautend definiert ist. Die Anforderungen an hervorzuhebende Stellen und spezifische Bereiche wurden erweitert. Überlegungen zu einer im Bedarfsfall verzögerten Evakuierung werden angestellt, obwohl Evakuierungsszenarien gesetzlich geregelt sind“, meint Köhler.
Außerdem wurde der Norm ein neues, umfangreiches Kapitel zur Messung und Prüfung der lichttechnischen Werte mit Beispielen zur Umsetzung hinzugefügt. Ein neuer informativer Anhang gibt Empfehlungen zur Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit von Notbeleuchtungsanlagen je nach Anwendungsart und betont ausdrücklich die Bedeutung einer Risikobewertung zur richtigen Festlegung der tatsächlich notwendigen Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit.
Die DIN EN 1838 regelt die notwendigen Bedingungen für eine wirksame Notbeleuchtung und Fluchtweg-Kennzeichnung mit künstlichem Licht in baulichen Anlagen, welche öffentlich zugänglich oder die Arbeitsstätten sind und gibt Aufschluss über die richtige Ausführung und den wirksamen Betrieb der dazu notwendigen netzunabhängigen künstlichen Beleuchtung, sowie deren erforderliche Dauer und Beleuchtungsstärke. Weiterhin stellt die Norm Anforderungen an eine wirksame Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege, an die Messung der lichttechnischen Werte und an die regelmäßigen Prüfungen.
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