13. August 2010

Energieparlampen - Vergleich immer wichtiger

Am 1. September 2010 tritt die zweite Stufe des EU-Glühlampenausstiegs in Kraft. Dadurch werden haushaltsübliche 75W Glühlampen vom Markt verschwinden. Hinzu kommen umfassende Verpackungsbestimmungen, mit denen die EU künftig die Verbraucherinformation beim Kauf von Energiesparlampen verbessern will.

Eine 11W Energiesparlampe muss mindestens 531 Lumen haben, das entspräche einer Glühlampe mit ca. 50W – Eine 60W Glühlampe hat ca. 700 Lumen, diesen Wert sollte auch die Energiesparlampe mindestens haben [Bild: Megaman - IDV GmbH]

Neben dem bekannten EU-Energieeffizienzzeichen müssen beispielsweise die Lebensdauer, die Lichtfarbe, die Schaltfestigkeit, die Aufstartzeit und der Quecksilbergehalt angegeben sein. Werden auf der Verpackung die neuen Lampen den alten Glühlampen gegenübergestellt, sind bestimmte Vergleichsregeln einzuhalten.



Die meisten dieser Angaben sind bei MEGAMAN Energiesparlampen sowie bei anderen Markenprodukten bereits üblich. Die Verpackungen der Bestandsware beim Lieferanten oder im Handel sind von der Neuregelung noch nicht betroffen. Für eine Übergangszeit werden die Endverbraucher daher alte und neue Verpackungen im Regal antreffen.

Aus diesem Grund ist der deutlichste Hinweis auf eine sparsame Lampe nach wie vor das EU-Energielabel. Eine Energiesparlampe erfüllt die beste Effizienzklasse A, eine Glühlampe entspricht nur Klasse E. Die Beurteilung der Helligkeit kann nur über den Lichtstrom mit der Maßeinheit Lumen erfolgen.

Gute Energiesparlampen sind lichtstärker als es die Effizienzklasse A verlangt. Umso wichtiger ist der sorgfältige Vergleich der Verpackungsangaben. Zum Beispiel muss eine 11W Energiesparlampe mindestens 531 Lumen haben. Lichtstarke MEGAMAN Modelle bringen bei gleichem Stromverbrauch bis zu 700 Lumen und sind deutlich energieeffizienter.




 
 

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