22. Januar 2013

Energieeffizienzanforderungen an Beleuchtung vollständig geregelt

Die EU-Ökodesign-Verordnung für gerichtete Beleuchtung ist seit 01.01.2013 und die neue EU-Label-Verordnung für generelle Beleuchtung seit 16.10.2012 in Kraft getreten. Damit gelten für alle Beleuchtungsprodukte Mindestenergieeffizienzanforderungen und das neue EU-Label für Beleuchtung schafft Transparenz zur Energieeffizienz aller Lampentypen.

Halogenlampen verbrauchen rund 30 Prozent weniger Strom als Glühlampen. Energiesparlampen und LED sind mit 80 bzw. 90 Prozent weniger Stromverbrauch noch sparsamer [Bild: Initiative EnergieEffizienz/ dena]

Mit energieeffizienten Lampen lassen sich die Stromkosten für Beleuchtung im Haushalt um bis zu 90 Prozent reduzieren. Energiesparlampen und LED sind mittlerweile mit den unterschiedlichsten Lichtfarben verfügbar [Bild: Initiative EnergieEffizienz/ dena]

Durch die Ökodesign-Verordnung zur gerichteten Beleuchtung wird eine Energieeinsparung von jährlich 25 TWh bis 2025 in der EU erwartet. Die EU-Label-Verordnung soll dazu beitragen, den europäischen Stromverbrauch bis 2025 jährlich zusätzlich um etwa 100 TWh zu senken. Um die Einsparpotenziale voll auszuschöpfen und den Verbrauchern die Vorteile energieeffizienter Beleuchtung nahe zu bringen, fordert die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Hersteller und Handel dazu auf, die Aspekte Energieeffizienz und Produkteigenschaften anschaulich und differenziert zu vermitteln.



Die gerichtete Beleuchtung umfasst Lampen mit gebündeltem Licht, die mindestens 80 Prozent ihres Lichtstroms innerhalb eines definierten Winkels ausstrahlen. Die in der Ökodesign-Verordnung festgelegten Mindestanforderungen an die Energieeffizienz werden dazu führen, dass bestimmte Technologien aus dem Markt verdrängt werden. Mit Wirksamkeit der ersten Stufe der Verordnung am 01.09.2013 werden beispielsweise verspiegelte Glühlampen die Energieeffizienzanforderungen nicht mehr erfüllen. Mit Inkrafttreten der zweiten Stufe am 1. September 2014 werden Halogenlampen mit geringer Energieeffizienz ausgeschlossen. Im Bereich der gerichteten Beleuchtung steht bereits heute eine große Bandbreite energieeffizienter Produkte für den Einsatz im privaten und gewerblichen Bereich zur Verfügung. Die Verordnung stellt zusätzlich die Qualität der Lampen sicher, unter anderem durch Mindestanforderungen an Lebensdauer und Schaltfestigkeit.

Neu sind außerdem Regelungen für LED-Lampen, die zukünftig eine wachsende Bedeutung bekommen. Die LED-Technologie benötigt bei vergleichbarem Lichtstrom in der Regel etwa 80 Prozent weniger Strom als Glühlampen. Mit der Weiterentwicklung der LED Technologie und dem Einsatz von sogenannten OLEDs (organische Leuchtdioden) sind in den nächsten Jahren weitere Energieeinsparungen zu erwarten.

Die EU-Label-Verordnung für generelle Beleuchtung wird am 01.09.2013 wirksam und regelt die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten für Haushalts-, Büro- und Straßenbeleuchtung. Neu ist unter anderem die Einführung der Energieeffizienzklassen A+ und A++. Diese können zukünftig insbesondere von LED-Lampen erreicht werden.




 
 

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