Zusätzlich macht die neue Verordnung Vorgaben für die Qualität von LED-Produkten und erweitert die Informationspflicht der Hersteller. Die Maßnahme ist Teil der europäischen Klimaschutzpolitik: Mit den neuen Effizienzregeln für gerichtete Lichtquellen möchte die EU bis 2020 jährlich eine Energiemenge von 25 Terrawattstunden einsparen.
Mit der ersten Stufe werden zum 1. September unter anderem Glühlampen mit Spiegelreflektor vom Markt genommen. Mit der zweiten Stufe werden zum 1. September 2014 vor allem ineffiziente Halogenlampen verschwinden. Schon jetzt gibt es für gerichtete Lichtquellen mit niedriger Effizienz energiesparende Alternativen, erklärt licht.de, die Fördergemeinschaft Gutes Licht. Dazu gehören zum Beispiel LED-Lampen. Sie verbrauchen etwa 90 Prozent weniger Strom als herkömmliche Glühlampen und halten dabei um ein Vielfaches länger.
Verpackungshinweise erleichtern den Kauf
Hinweise auf der Lampenverpackung bieten Konsumenten beim Kauf Orientierung. Mit der EU-Verordnung 1194/2012 werden die bisher geltenden Regeln zur Informationspflicht auf gerichtete Lichtquellen ausgeweitet. Damit müssen unter anderem folgende Informationen auf der Lampenverpackung stehen:
Informationen zur Energieeffizienz liefert das neue Energielabel, mit dem Lampen ebenfalls ab 1. September gekennzeichnet werden müssen. Es ordnet jede Lichtquelle einer Effizienzklasse zu. Die Skala reicht von „A++“ für höchste Effizienz bis zur untersten Klasse „E“.
Und auch das ist neu: Ab 1. September müssen LED-Lampen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu gehören eine gute Lichtqualität und geringe Ausfallquoten. Mit diesen Bestimmungen leistet die EU einen Beitrag zum Verbraucherschutz.
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