01. August 2012

Verwaltungspraxis angepasst

Zum 1. Januar 2013 wird die stiftung elektro-altgeräte register ihre bisherige Verwaltungspraxis zu Angaben der Hersteller von Lampen umstellen: Bislang wird der Berechnung von Garantienachweisen im Bereich der Sammelgruppe 4 (Gasentladungslampen) ein Durchschnittsgewicht von 0,120 kg pro Lampe zugrundegelegt. Künftig wird das reale Gewicht der Lampen Grundlage der Garantieberechnungen sein.

Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear [Bild: ©2012 glasow, fotografie]

Die Veränderung betrifft auch die Abholkoordination. Erfolgte die Meldung der monatlich in den Verkehr gebrachten Lampen bislang auf Stück-Basis, so wird auch insoweit ab dem 1. Januar 2013 eine Meldung des realen Lampengewichts eines jeden Herstellers vorzunehmen sein.



„Aufgrund der erheblichen technischen Veränderungen im Produktbereich der Lampen, insbesondere durch die rasant wachsende Nutzung von LED-Lampen, die oft deutlich leichter als 0,120 kg sind, bildet das bereits 2005 eingeführte Durchschnittsgewicht das heutige tatsächliche Gewichtsaufkommen nicht mehr ausreichend differenziert ab“, erklärte ear-Vorstand Alexander Goldberg. „Mit der Umstellung auf das reale Gewicht passen wir unsere Verwaltungspraxis diesen tatsächlichen Veränderungen des Marktes an. Wir tragen damit entscheidend zur Förderung eines gerechten Wettbewerbs bei, da jeder Hersteller sowohl im Rahmen der Garantiestellung und auch im Rahmen der Abholkoordination nur noch nach dem individuellen Gewicht seiner in Verkehr gebrachten Produkte herangezogen wird.“

Mit der frühzeitigen Ankündigung der vorgesehenen Umstellung eröffnet die stiftung ear den Herstellern von Lampen einen ausreichenden Zeitraum, um ihre internen Strukturen und Systeme der künftigen Verwaltungspraxis anzupassen.




 
 

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