Ab dem 1. August werden LEDs getrennt von den Gasentladungslampen erfasst und verwertet
Unter die Geräteart 5 a fallen künftig ausschließlich „Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ – und zwar auch dann, wenn sie mit Leuchten fest verbunden sind. Alle anderen Lampen sowie Lichtsteuerungsgeräte fallen dann unter die Geräteart 5 b „Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in privaten Haushalten genutzt werden können“. Dies schließt insbesondere auch LED-Lampen ein, unabhängig davon, ob sie mit einer Leuchte fest verbunden sind oder nicht.
Quecksilberhaltige Lampen werden sortenrein erfasst
Auf diese Weise wird künftig sichergestellt, dass in der Sammelgruppe 4 ausschließlich Gasentladungslampen (Energiesparlampen/Leuchtstoffröhren) gesammelt werden, auch wenn sie mit Leuchten fest verbunden sind. Die Entsorgung der quecksilberhaltigen Gasentladungslampen wird damit künftig „sortenrein“ erfolgen.
Umweltfreundliche LEDs werden gefördert
Inverkehrbringer von LEDs und allen anderen Lampen außer Gasentladungslampen profitieren ab dem 1. August doppelt: Sie müssen einerseits einen deutlich geringeren Garantiebetrag nachweisen. Andererseits fallen auch die Entsorgungskosten in der Sammelgruppe 5 deutlich geringer als in der Sammelgruppe 4 aus.
Die Kritik der dadurch benachteiligten kam umgehend
Die Organisation der Lampenhersteller Lightcycle kritisiert die Umbenennung im Bereich Lampen und Leuchten als verwirrend und schädlich für die Umwelt. Beschichtete Leuchtmittel seien für den Verbraucher nicht nach LED- oder Gasentladungslampentechnik zu unterscheiden. Daher würde es zu Fehlwürfen in den Sammelcontainern und zu Quecksilberexpositionen kommen.
take-e-way hält dagegen, dass es nicht nachvollziehbar ist, dass umweltfreundliche LEDs durch die Vermischung mit quecksilberhaltigen Gasentladungslampen und die dadurch viel höheren Entsorgungskosten sanktioniert und damit bei ihrer Marktdurchdringung zu Gunsten kritisch zu sehender Produkte behindert werden. Das Unterscheidungsproblem bei einigen wenigen im Markt befindlichen Lampen wird von take-e-way bestätigt.
Als Lösungsansatz schlägt take-e-way eine grüne Markierung an den Sockeln neuer (LED-)Lampen vor. Mit solchen einfachen Mitteln kann das Problem in Zukunft ohne ausufernde Kosten gelöst werden.
take-e-way findet es bedenklich, dass Lightcycle mit seiner Marktdominanz versucht, kurzfristige Interessen durchzusetzen, um die Produkte ihrer marktbeherrschenden Gesellschafter zum Nachteil umweltfreundlicher Lösungen zu subventionieren.
Zunehmende Marktsensitivität der Stiftung EAR erkennbar
Im Zuge der Änderungen im Bereich Lampen und Leuchten hat die Stiftung EAR auch die Karenzfrist für Hersteller von Lampen mit fest verbundenen Leuchten nochmals verlängert. Hier gilt nun ebenso der 1. Januar 2014 – die im März gesetzte Frist für den September 2013 ist somit hinfällig.
take-e-way und der VERE e.V. hatten sich zuvor bereits für eine Fristverlängerung eingesetzt, da ein großer Teil der Importeure und viele der kleinen Hersteller für eine ordnungsgemäße Kalkulation einen größeren Vorlauf benötigen. Die nochmalige deutliche Verlängerung der Übergangsfrist belegt aus Sicht von take-e-way den fairen Umgang gegenüber allen Marktteilnehmern durch die Stiftung EAR. take-e-way begrüßt dies.
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