21. Dezember 2016

LED Stripes – Änderung der Geräteart

Die regelsetzenden Gremien der Stiftung EAR haben eine Neubewertung im Produktbereich der Lampen vorgenommen. Neu ist, dass LED-Stripes nun als Leuchten in der Geräteart "Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in privaten Haushalten genutzt werden können" der Sammelgruppe 5 eingeordnet werden.

[Bild: Ingo Otte / take-e-way GmbH]

Bislang wurden LED-Stripes der Geräteart "Lampen außer Gasentladungslampen" zugeordnet. VERE e.V. und take-e-way begrüßen diese praxisgerechte Neueinstufung ausdrücklich. Betroffene Hersteller profitieren in der neuen Geräteart außerdem von deutlich geringeren Kosten (Garantie und Entsorgung).



Falls Sie als Hersteller von LED-Stripes von dieser Neuregelung betroffen sein sollten, empfiehlt Ihnen die Stiftung EAR zu überprüfen, ob Sie unter diesen neuen Bedingungen noch richtig mit Ihren Produkten registriert sind. take-e-way klärt in der Zwischenzeit für Sie mit der Stiftung EAR, ob für eine behördlich veranlasste Umregistrierung Kosten anfallen.




 
 

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