Bislang wurden LED-Stripes der Geräteart "Lampen außer Gasentladungslampen" zugeordnet. VERE e.V. und take-e-way begrüßen diese praxisgerechte Neueinstufung ausdrücklich. Betroffene Hersteller profitieren in der neuen Geräteart außerdem von deutlich geringeren Kosten (Garantie und Entsorgung).
Falls Sie als Hersteller von LED-Stripes von dieser Neuregelung betroffen sein sollten, empfiehlt Ihnen die Stiftung EAR zu überprüfen, ob Sie unter diesen neuen Bedingungen noch richtig mit Ihren Produkten registriert sind. take-e-way klärt in der Zwischenzeit für Sie mit der Stiftung EAR, ob für eine behördlich veranlasste Umregistrierung Kosten anfallen.
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