Damit können Online- und Versand-Händler ihrer Verpflichtung per Rücksendung nach dem neuen Elektrogesetz nicht nachkommen. Seit dem 25. Juli gilt für Händler mit einer Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte ab 400 Quadratmetern: Elektrokleingeräte (<25 cm Kantenlänge) müssen kostenfrei zurückgenommen werden. Der Online-Handel regelt dies zumeist über einen kostenlosen Rückversand. Was bei Toastern und Rasierapparaten angeboten wird, ist bei Altlampen jedoch nicht möglich.
Rücknahmesysteme als Problemlöser
Die Alternative für alle Online-Händler ist die Mitgliedschaft in einem Rücknahmesystem für Altlampen. So können sie ihren Kunden Rückgabestellen bieten. Als flächendeckend gilt ein Netzwerk laut Gesetzgeber, wenn es eine vergleichbare Anzahl und Flächendeckung wie die gut 3.000 kommunalen Sammelstellen aufweist. Das größte Altampen-Rücknahmesystem Deutschlands, Lightcycle, bietet Verbrauchern rund 4.500 Sammelstellen. Alle Sammelstellen für Kleinmengen und Großmengen sind einfach unter sammelstellensuche.de zu finden.
ElektroG2 regelt Information und Rücknahme
Neben der Rücknahmepflicht legt der Gesetzgeber für größere Händler wichtige Informationspflichten fest. Händler sind verpflichtet, über die separate Entsorgungsnotwendigkeit von Elektroaltgeräten, die Symbolbedeutung der durchgestrichenen Mülltonne sowie über die Möglichkeiten der Rückgabe und Sammlung von Elektroaltgeräten und Altlampen zu informieren. Auch hierbei sind Rücknahmesysteme wie Lightcycle behilflich.
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