16. September 2021

Unternehmen erhalten jetzt 20 Prozent Förderzuschuss für neue LED-Beleuchtung

Staatliche Anreize für die energetische Sanierung von Nicht-Wohngebäuden - Ob Industrie-, Logistik- oder Lagerhalle, Büro- oder Gewerberäume: Licht brennt überall, oft acht Stunden am Tag und oft noch mit alter, konventioneller und energieintensiver Beleuchtungstechnik. Durch den Wechsel auf hocheffiziente und langlebige LED-Beleuchtungssysteme, zum Beispiel von LED Technics Germany (LTG), können Unternehmen bis zu 70 Prozent Energie und entsprechend CO2 einsparen.

[Bild: LED Technics Germany GmbH/ Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)]

Dadurch amortisieren sich die Investitionen im Schnitt in weniger als drei Jahren. Mit der im Januar 2021 aufgelegten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) lohnt sich eine Umrüstung jetzt besonders, denn nun erhalten auch Besitzer von Nichtwohngebäuden – also Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler – einen Direktzuschuss für eine Umrüstung auf LED-Beleuchtung.



Hohe Lichtausbeute und Lichtstromerhalt sind Bedingung
Förderfähig ist der komplette Leuchtenaustausch in Bestandsgebäuden einschließlich Nebenarbeiten und Komponenten sowie die Erstellung eines Beleuchtungskonzepts. Außerdem wird der  Einbau von Regelungen wie tageslicht- oder präsenzabhängigen Systemsteuerungen gefördert. Die Systemlichtausbeute muss 120 bzw. 140 Lumen je Watt (lm/w) betragen, der Lichtstromerhalt ≥ 80 % (L80) bei 50.000 Betriebsstunden aufweisen. Es lohnt sich also, die Qualität der Leuchten im Vorfeld genau zu überprüfen. Leuchten von LED Technics Germany beispielsweise erzielen eine Lichtausbeute von 120-160 lm/w und erfüllen in der Regel alle Anforderungen. Nicht förderfähig sind hingegen Retrofit- oder Ersatzlampen wie LED-Röhren.

Fördersatz von 20 Prozent auf die Investitionssumme
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro gedeckelt sind. Dieser kann Mithilfe eines Energie-Effizienz-Experten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.




 
 

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