Die von Expertinnen und Experten aus dem TWA der LiTG und aus der Planungspraxis grundlegend überarbeiteten und aktualisierten Leistungsbilder sind ein Beitrag, die Lichtplanung als eigenständige „Fachplanung Licht“ und darüber hinaus auch innerhalb der traditionellen Objekt- und Fachplanungen zu positionieren. Sie zeigen, welche neuen Fragen ergänzend zu stellen sind und welche Tätigkeiten der Markt erfordert.
Die Leistungsbilder Lichtplanung – Teil 1 „Tages- und Kunstlicht“ liefern damit nicht nur hervorragende Argumente für eine angemessene Honorierung dieser Fachplanung, sondern dokumentieren auch den aktuellen Stand des Wissens und der Technik und vermitteln einen Eindruck der gestalterischen und technischen Qualitäten, die von einer zeitgemäßen Lichtplanung zu erwarten sind. Eine fach- und sachgerechte Planung muss Tages- und Kunstlicht immer im Kontext berücksichtigen.
Die Leistungsbilder Lichtplanung – Teil 1 „Tages- und Kunstlicht“ beschreiben die derzeit regelmäßig erforderlichen Arbeitsschritte, damit Regelanforderungen an Lichtqualitäten gesichert werden können, und darüber hinaus. Dabei können sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit und auch nicht auf eine Wichtung einzelner Planungsparameter erheben. So sind beispielsweise Fragen zur Inklusion („barrierefreies Licht“), zum Schutz von Flora und Fauna und auch zur Nachhaltigkeit einerseits projektspezifisch und besitzen zugleich eine übergeordnete Bedeutung für alle Planungen. Darauf und auf ähnliche allgemeine Grundlagen wird in der Schrift nicht gesondert eingegangen.
Auf Grund ihrer besonderen Qualität und des Detaillierungsgrades erfüllen die Leistungsbilder den Standard von allgemein anerkannten Regeln der Technik. Sie sind damit besonders geeignet, bei Ausschreibungen, Verträgen, Abrechnungen und Leistungsprüfungen verwendet zu werden. Die Leistungsbilder Lichtplanung – Teil 1 „Tages- und Kunstlicht“ konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben aus § 650p BGB zum Planerrecht und befinden sich damit in dem bestehenden rechtlichen Rahmen für Planungsleistungen. Zum Thema Licht ist nicht nur der Objektplaner Gebäude (im traditionellen Sinn der HOAI bspw. Architekt) bzw. der Fachplaner Elektrotechnik (im traditionellen Sinn der HOAI bspw. Ingenieur), sondern auch der als Fachplaner Licht Tätige spätestens seit 2018 gesetzlich dazu verpflichtet, alle für das jeweilige Objekt erforderlichen Leistungen zu erbringen, einschließlich die der „LPH 0“ für Planungsgrundlage(n) einschl. Bedarfsplanung bzw. Bedarfsermittlung durch den Auftraggeber und einer „Zielfindungsphase“ nach § 650p (2) BGB.
Die Leistungsbilder Lichtplanung – Teil 1 „Tages- und Kunstlicht“ leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen, kosten- und terminsicheren Gesamtplanung und zur Definition der Schnittstellen zu anderen Planungen.
Die 62 Seiten starke Publikation richtet sich an alle an der Planung Beteiligten – wie bspw. Bauherren als Auftraggeber und Planungsbüros als Auftragnehmer – und kann für 69 Euro bei der LiTG erworben werden. Für LiTG-Mitglieder steht sie auf der Website als PDF zum kostenlosen Download bereit.
Am 16. September 2025 bietet die LiTG online eine exklusive Einführung in die neuen Leistungsbilder mit dem federführenden Autor Dipl.-Ing. Ulf Greiner Mai. Die Teilnahme an dem Vortrag kostet 29€, für LiTG -Mitglieder ist die Teilnahme kostenfrei. Weitere Informationen finden Interessierte hier (Link).
URBANLUX bietet ein breit gefächertes Programm an...
Die neue Ausgabe des Glamox Magazins "lux &...
Das Erbe von Gründer Ernesto Gismondi...
Mit F-Drive RX und Navis 50 erhalten bewährte...
Mit der neuen Leuchtenserie Gradeo setzt Sylvania...
Mit Overfly PT bringt OLEV eine neue...
Vom Projektionsbildschirm bis zum Fahrzeugcockpit...
Altbewährte Form, modern interpretiert - Mit...
Über 500 smart vernetzte Leuchten von Häfele...
Das Mercedes-Benz Museum gehört zu den...
Lüfterlose Scheinwerfer sorgen in dem...
Für eine Atmosphäre wie unter freiem Himmel – Der...