03. Dezember 2010

Keine Gefahr durch zerbrochene Energiesparlampen

Die Lampenindustrie weist die Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Aussetzung des Glühlampenverbots zurück. Dies führe zu unnötiger Verunsicherung der Verbraucher. Die Forderung wurde erhoben, weil in einem Stichprobenversuch des Umweltbundesamtes zerbrochene Energiesparlampen in geringen Mengen Quecksilber an die Luft abgegeben haben. Diese Erkenntnis ist nicht neu.

[Bild: ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.]

Studien stellen fest, dass es selbst in ungünstigen Fällen äußerst unwahrscheinlich ist, dass durch beschädigte Energiesparlampen eine besorgniserregende Konzentration von Quecksilber in der Luft entsteht. Industrie und Handel empfehlen – wie bei althergebrachten Leuchtstoffröhren – den Raum zu lüften, Glasbruchstücke der Energiesparlampen einzusammeln und den Boden zu reinigen. Die Bruchstücke sollen in einem verschlossenen Plastikbeutel zu einer Lampen-Sammelstelle gebracht werden.



Ein Informationsblatt des ZVEI „Was tun bei Lampenbruch“ gibt dazu ausführliche Informationen. Es steht unter www.zvei.org zum Download zur Verfügung.

Dr. Jürgen Waldorf, Geschäftsführer des ZVEI-Fachverbands Licht erläutert, dass im aktuellen Versuch des Umweltbundesamts über mehrere Stunden in einem geschlossenen Raum weder die Entfernung der Glasbruchstücke noch eine Reinigung des Bodens vorgenommen wurden. „Deshalb konnte die Quecksilber-Konzentration in der Luft nicht sinken“, so Dr. Waldorf. Im beschriebenen Versuch wurden folgerichtig Richtwerte für die Dauerbelastung von Innenräumen kurzzeitig überschritten. „Eine generelle Gesundheitsbeeinträchtigung daraus abzuleiten, ist nicht realistisch. Auf Energiesparlampen zu verzichten, würde allerdings wichtige Erfolge zur Einsparung elektrischer Energie zunichte machen.“




 
 

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