14. November 2013

Kommunen werden Klimahelden

Alle sprechen vom Klimawandel und niemand tut etwas dagegen? Von wegen: Städte und Gemeinden können jetzt schnell und einfach mit gutem Beispiel vorangehen und zu Klimahelden werden. Denn das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterstützt auch 2014 kommunale LED-Sanierungsprojekte für Innen- und Hallenbeleuchtung mit finanziellen Fördermaßnahmen.

„Auf LED umrüsten und Klimaheld werden“: Mit der neuen BMU-Broschüre fasst TRILUX alle wichtigen Informationen rund um die BMU-Förderung 2014 zusammen [TRILUX GmbH & Co. KG]

Und weil die Fördertöpfe manchmal ein wenig im Bürokratie-Dschungel versteckt sind, steht TRILUX den Antragstellern mit umfangreichen, kostenlosen Service-Leistungen zur Seite, angefangen bei der ersten Checkliste über die Lichtplanung und den Förderantrag bis hin zur Projektumsetzung. So können selbst kleinere Kommunen mit minimalem Aufwand in eine normgerechte, sparsame und umweltfreundliche Beleuchtungslösung investieren, die sich innerhalb kürzester Zeit amortisiert.



Es ist ein attraktiver finanzieller Anreiz: 2014 fördert das BMU kommunale LED-Sanierungsprojekte für Innen- und Hallenbeleuchtung mit einem Zuschuss von 30 Prozent, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die wichtigste Voraussetzung, um die Förderung zu erhalten: Die LED-Beleuchtungstechnik muss die CO2-Emission um mindestens 50 Prozent verringern. Dazu kann die Lösung auch mit einem Lichtmanagementsystem kombiniert werden. Kommunen, die ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten und so zu Klimahelden werden wollen, können den Antrag im Zeitraum vom 01. Januar 2014 bis zum 30. April 2014 beim Projektträger Jülich stellen.

Um die praktischen Hemmschwellen und bürokratischen Hürden rund um die Sanierung zu überwinden, hat TRILUX ein umfassendes Service-Angebot entwickelt. „Wir stehen allen Interessenten mit unserem Know-how und einem maßgeschneiderten Leistungsportfolio zur Seite, so dass die Antragsteller die Fördermittel mit minimalem Aufwand maximal ausschöpfen können“, erklärt Thomas Kretzer, Geschäftsführer bei TRILUX, „unsere fachkundigen Berater begleiten die Kunden von der Erfassung der alten Beleuchtungsanlage über Lichtplanung, Effizienznachweis und Antragsstellung bis zur Installation der neuen LED-Beleuchtungslösung. Dabei richtet sich unser Angebot nicht nur an die ‚Großen im Markt‘ – wir zeigen auch kleineren Kommunen, was machbar ist und wie sie von den Fördermaßnahmen profitieren können.“

Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Unternehmen und Verbünde, Träger von Bildungseinrichtungen sowie Kirchen. Mögliche Sanierungsprojekte sind zum Beispiel Büros, Bildungseinrichtungen, Besprechungsräume, Flure, Gänge, Werk- oder Sporthallen.




 
 

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