Offene Außenstände in Höhe von ca. 65.000 EUR und dem entgegengestellt offene Forderungen und monatliche feste Kosten für Gehälter, Miete, Telefonie, IT und Reisekosten haben diesen Schritt notwendig gemacht. Zudem ging ein Pfändungsbeschluß des Vereinskontos bei der Deutschen Bank aufgrund eines Urteils des Landgerichts Bielefeld ein, wodurch der Verein in Gelddingen handlungsunfähig ist.
Die PLDA wurde im Herbst 2013 zur Zahlung von etwa 33.000 EUR an den VIA-Verlag in Gütersloh in erster Instanz verurteilt. Trotz des laufenden Berufungsverfahrens, der Vorstand hatte mehrheitlich entschieden Berufung einzulegen, hat der Kläger das Recht, eine Sicherungspfändung zu bewirken. Davon wurde Gebrauch gemacht.
Das Insolvenzgericht muss nun ermitteln, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann oder nicht. Soweit noch ausreichend Vermögen vorhanden ist, gelangt das Verfahren zur Eröffnung. Reicht das Vermögen dagegen nicht aus, um die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens zu decken, wird der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen.
Der Antrag auf Insolvenz ist aus heutiger Sicht die traurige Bilanz von fast 20 Jahren mehrheitlich ehrenamtlich geleisteter Arbeit, um das Berufsbild des Lichtplaners/Lichtdesigners in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und für eine gewisse Qualität im Lichtdesign einzustehen. Der Traum vom staatlich geschützten Berufsstand bleibt bestehen, aber um daran im bisherigen Rahmen weiter arbeiten zu können, muss die existenzielle Krise der PLDA überwunden werden können.
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