Gerade jetzt, wo das Gesetz einen weiteren Betrieb von Quecksilberdampflampen verbietet und somit eine Umrüstung von Straßenlampen unerlässlich macht, verspricht diese Neuerung einen großen Vorteil: Da jede Gasentladungslampe ein Vorschaltgerät enthält, muss dieses bisher bei einem Wechsel zu LEDs entweder abgeklemmt oder überbrückt werden.
Das hat in Bezug auf die Umbaukosten erhebliche Nachteile zur Folge, denn eine Elektrofachkraft muss die Arbeiten an der Beleuchtungseinrichtung durchführen. Zudem erlöschen mit der Umrüstung die Betriebserlaubnis und Konformitätsbescheinigung für die Leuchten, denn die Zulassung umfasst in einem solchen Fall nur den Betrieb mit Vorschaltgerät.
Bei der neuen Schutzschaltung von euroLighting hingegen kann das Vorschaltgerät auch beim Ersetzen der Gasentladungslampen durch LEDs weiter betrieben werden, indem mehrere Schutzabschnitte optimal aufeinander abgestimmt werden. So bleiben alle bestehenden Bescheinigungen für die Leuchte erhalten und jegliche Wartungsarbeiten am Vorschaltgerät entfallen. Dies ermöglicht einen sicheren Beleuchtungsbetrieb und erspart aufwendige Maßnahmen.
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