14. August 2020

Förderquoten angehoben

Jetzt bis zu 60 Prozent Förderung bei der kommunalen Beleuchtungssanierung – Auch in diesem Jahr fördert das Bundesministerium für Umwelt, Natur und nukleare Sicherheit (BMU) kommunale Beleuchtungssanierung im Innen- und Außenbereich. Mit Inkrafttreten der neuen Kommunalrichtlinie zum 01.08.2020 hat das Bundesministerium jetzt die Förderquoten um 10 Prozentpunkte angehoben.

Außergewöhnliches Lichtkonzept mit BMU-Förderung: Die Umstellung auf LED im Humboldt-Gymnasium in Solingen wurde vom BMU mit einem Investitionszuschuss von 30 Prozent gefördert [Bild: TRILUX GmbH & Co. KG]

Detaillierte Informationen, wichtige Schritte und interessante Neuerungen hat TRILUX in einer neuen Broschüre zur BMU-Förderung 2019 bis 2022 zusammengestellt [Bild: TRILUX GmbH & Co. KG]

Mit LED und Nachtabsenkung spart die Stadt Hameln über 75 Prozent Energiekosten. Dank BMU-Förderung, die die Sanierung mit 20 Prozent bezuschusst, und einem zinsgünstigen KfW-Kredit kostet die neue LED-Anlage der Stadt unterm Strich keinen Cent [Bild: TRILUX GmbH & Co. KG]

Dies gilt für Anträge, die im Zeitraum vom 1.08.2020 bis 31.12.2021 eingereicht werden. Anlass der Neufassung sind die Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Damit kann ab sofort insgesamt eine Förderung von bis zu 60 Prozent erzielt werden. Denn für ausgewählte Braunkohlereviere gelten noch einmal weitere 15 Prozentpunkte sowie 5 zusätzliche Prozentpunkte für Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten (KSJS).



Mit den angehobenen Förderquoten ergeben sich weitere Vorteile für Antragssteller: So reduzieren sich die notwendigen Mindestbeträge der Projektgrößen und Eigenmittelanteile können verringert werden oder gar wegfallen. Denn TRILUX unterstützt Förderberechtigte und Planer mit umfangreichen Leistungen während des gesamten Sanierungsprojekts – von der Bestandsaufnahme über die Begleitung der Antragsstellung beim Projektträger Jülich (PTJ) bis hin zur Umsetzung. Beispiele zeigen, dass es sich lohnt.

Durch die Sanierung veralteter und ineffizienter Beleuchtungsanlangen mit LED-Technologie lassen sich die Energieverbräuche und CO2-Emissionen um bis zu 80 Prozent reduzieren. Bereits durch diese hohen Einsparungen bei den Energiekosten amortisieren sich die Investitionskosten in der Regel innerhalb kurzer Zeit. Als zusätzlichen Anreiz für einen Umstieg auf besonders umweltfreundliche und zukunftsfähige Technologien unterstützt das BMU eine Sanierung mit hohen Zuschüssen. Je nach Anwendungsbereich sind Fördergelder von bis zu 60 Prozent möglich, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Dazu kommen weitere bis zu fünf Prozent für projektbegleitende Ingenieursleistungen.

Exzellente Referenzen – denn Fakten sind die besten Argumente
Ein gutes Beispiel für eine gelungene Sanierung ist die Stadt Hameln. Die Stadt rüstete insgesamt 3.500 kommunale Lichtpunkte im Außenbereich auf TRILUX LED-Leuchten um. Die neuen Leuchten verbrauchen rund 75 Prozent weniger Strom als ihre Vorgänger, so dass die Stadt innerhalb von 15 Jahren etwa zwei Millionen Euro an Energiekosten spart. Mehr noch: Dank der damaligen BMU-Förderung in Höhe von 20 Prozent und eines zinsgünstigen KfW-Kredits kostete die neue LED-Anlage die Stadt unterm Strich keinen Cent.

Auch das Humboldt-Gymnasium in Solingen profitierte von hohen BMU-Zuschüssen zur Sanierung der Innenbeleuchtung. Durch die Umstellung auf eine energieeffiziente TRILUX Beleuchtungslösung konnte die Schule den Stromverbrauch für Beleuchtung um 84 Prozent reduzieren. Mehr noch: Mit dem installierten TRILUX Lichtmanagementsystem LiveLink lassen sich Lichtstimmungen und Beleuchtungsintensitäten überall in der Schule schnell und einfach an die aktuellen Bedürfnisse anpassen. Das Projekt unterstützte das Bundesministerium mit einem Zuschuss in Höhe von 30 Prozent.

Jetzt handeln, statt später hetzen
Da die Planung einer kommunalen Beleuchtungssanierung in der Regel eine gewisse Vorlaufzeit benötigt, empfiehlt TRILUX, sich bereits frühzeitig über die Fördermöglichkeiten zu informieren. Das gilt besonders jetzt, da Anträge, die zwischen dem 01.08.2020 und dem 31.12.2021 eingereicht werden, mit einer um 10 Prozentpunkte höheren Förderquote bezuschusst werden. Hilfe bietet beispielsweise ein persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch mit einem TRILUX Experten. Er unterstützt Förderberechtigte und Planer in allen Fragen rund um die Beleuchtungssanierung. So lässt sich am Ende Stress vermeiden.

Rundumservice für Kommunen
Gerade für Kommunen und kommunale Betriebe, die nicht tagtäglich mit der Beleuchtungssanierung zu tun haben, ist ein Antrag mit hohem Aufwand und vielen Fragen verbunden. Wer und was genau wird gefördert, wie verläuft die Antragsstellung, welche Nachweise sind erforderlich, welche Fristen sind einzuhalten? TRILUX unterstützt Kommunen und Förderberechtigte laut Kommunalrichtlinie bei einer Beleuchtungssanierung mit einem ganzheitlichen Serviceangebot während aller Projektphasen – angefangen bei der Erfassung der Altanalage über die Lichtberechnung bis hin zur Begleitung der Antragsstellung beim PTJ und Umsetzung, inklusive aller erforderlichen Nachweise mit Blick auf Effizienz und CO2-Einsparungen. Detaillierte Informationen, wichtige Schritte und interessante Neuerungen hat TRILUX in einer Broschüre zur BMU-Förderung 2019-2022 zusammengestellt. Sie bietet Lichtplanern zudem eine fundierte Argumentationshilfe bei der Beratung kommunaler Entscheidungsträger.




 
 

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