11. Februar 2011

Lichtobjekt mit Projektionseffekt

Der Lichtdesigner Harald C. Lössl (Bobsini Design) machte per Zufall eine überraschende Entdeckung: Durch die Kombination weniger ausgewählter Materialien entsteht eine leichte, filigrane Designerleuchte, die farbige Lichtgemälde an weiße Wände oder Decken zaubert.

[Bild: Bobsini Design, Harald C. Lössl]

[Bild: Bobsini Design, Harald C. Lössl]

[Bild: Bobsini Design, Harald C. Lössl]

[Bild: Bobsini Design, Harald C. Lössl]

Bereits in unbeleuchtetem Zustand überzeugen die Twicelight-Leuchten durch ihre minimalistische Formgebung und kreative Farbigkeit. Beim Einschalten entfalten sie jedoch ihre wahre Schönheit: Durch die wandfüllende Kulisse aus Farbe und Form, Licht und Schatten werden Räume neu inszeniert und illuminiert, Wohlfühlatmosphäre kommt auf.



Der Projektionseffekt entsteht durch Hoch- oder Niedervolt-Halogenleuchtmittel in Kombination mit dem von Harald C. Lössl entwickelten Reflektor. Hinzu kommen transparente Materialien wie Lochblech und farbiges Acrylglas. Dieses innovative System ist patentrechtlich geschützt.

Durch den modularen Aufbau der Lichtobjekte ergeben sich unzählige Gestaltungsvarianten. Einige leuchtende Beispiele aus der umfangreichen Kollektion werden im Internet präsentiert.

Ob als Steh- oder Tischleuchte, Wand- oder Deckenleuchte: Jedes Twicelight-Lichtobjekt ist ein handgefertigtes Unikat. Möglich sind auch Sonderanfertigungen, z.B. angepasst an Farbe und Form der Corporate Identity von Unternehmen.

Harald C. Lössl kreierte bereits in den 80er Jahren – neben außergewöhnlichen Möbelstücken wie Sofas aus Spiegeln oder aus Coca-Cola-Dosen – die ersten Lichtobjekte aus Plexiglas, die er in seiner eigenen Galerie in der Münchner Kaulbachstraße ausstellte.

Neben seiner Tätigkeit als Objekteinrichter widmete er sich in den 90er Jahren weiterhin dem Lichtdesign und entwickelte originelle Augen-Leuchten, die bei zahlreichen Ausstellungen großen Anklang fanden.

Ende 2009 erfand Harald C. Lössl die Lichtobjekte Twicelight, die nach der Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt nun der Öffentlichkeit vorgestellt werden.




 
 

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